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   OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18   

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https://dejure.org/2019,43721
OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18 (https://dejure.org/2019,43721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2019 - 4 A 148/18 (https://dejure.org/2019,43721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2019 - 4 A 148/18 (https://dejure.org/2019,43721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    WHG § 100 Abs. 1
    Gewässeraufsicht; Aufschüttung; Ablagerung; Entschließungsermessen; Störer; Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    45 Ausgangspunkt für den Umfang der Haftung des Zustandsstörers ist nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 u.a. -, juris Rn. 50) die gerechte Abwägung zwischen der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Privateigentums in Art. 14 Abs. 1 GG mit seiner Sozialpflichtigkeit entsprechend Art. 14 Abs. 2 GG, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2010 - 12 U 245/09

    (Zwangsversteigerungverfahren: Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    50 Aus diesem Grund kann dahingestellt bleiben, ob dem Kläger selbst eine den Grundstückswert übersteigende Kostenbelastung auch deshalb zumutbar wäre, weil er zum einen das Risiko der Beräumungspflicht bewusst in Kauf genommen hat, des Weiteren die Risikoumstände beim Erwerb eines Grundstücks erkennbar waren, und schließlich von einem Bieter im Zwangsversteigerungsverfahren zu fordern ist, dass er in das Verkehrswertgutachten Einsicht nimmt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30. Juli 2010 - 12 U 245/09 -, juris Ls. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    43 Der Einwand des Klägers, er habe das Grundstück lastenfrei in der Zwangsversteigerung erworben, geht schon deshalb fehl, weil mit dem Zuschlag nur eine auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last untergeht (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2019 - 9 N 77.18 -, juris Rn. 18), nicht aber die Möglichkeit der Inanspruchnahme als Zustandsstörer.
  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    27 Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, juris Rn.11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen (BVerwG, Beschl. v. 20. August 1980 - 4 B 67.80 -, juris Rn. 6).34 1.3.1 Insbesondere war das Entschließungsermessen vorliegend nicht derart eingeschränkt, dass eine Inanspruchnahme des Klägers ausscheidet, weil die Beklagte bereits der G. mit der bestandskräftigen Baugenehmigung zur Errichtung eines NETTO-Marktes vom 30. September 2009 in der Auflage 1.14 aufgegeben hatte, im Rahmen des Abrisses und der Neubebauung der Grundstücke die vorhandenen Erdaufschüttungen zu entfernen.
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    27 Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, juris Rn.11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2011 - 4 A 637/10

    Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH in Sachsen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    27 Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, juris Rn.11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17

    Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (SächsOVG, Beschl. vom 14. Juni 2017 - 1 B 21/17 -, juris Rn. 4 m. w. N.).38 Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen ergibt vorliegend die tatrichterliche Auslegung des Bauantrags der G. vom 16. Juli 2009 einschließlich des schriftlichen Teils des Lageplans zum Bauantrag vom 13. Juli 2009, des genehmigten Lageplans und der Baugenehmigung vom 30. September 2009, dass letztere nur auf eine Fläche von 4.100 m² im straßenseitigen Teil des Flurstücks G2 und die Flurstücke G4 und G5 bezogen war, nicht aber auf das gesamte Flurstück G2.
  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 9 CS 18.2200

    Baugenehmigung für eine Lautsprecheranlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18
    Wird deshalb in der Baugenehmigung auf den Antrag oder Antragsunterlagen verwiesen, ist die Baugenehmigung hinreichend bestimmt, wenn es der Antrag oder die Antragsunterlagen sind (BayVGH, Beschl. v. 9. April 2019 - 9 CS 18.2200 -, juris Rn. 23).
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